Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Pflegedienstleistung und sind behilflich bei der Bewältigung unterschiedlicher Herausforderungen.
Beratungseinsätze nach §37,3
• alle Pflegebedürftige Menschen die nur Pflegegeld beziehen und kein Pflegedienst in Anspruch nehmen (SGB XI Leistungen), sind verpflichtet Beratungseinsätze abzurufen
• Pflegegrad 2 und 3 -> 1 mal pro Halbjahr
• Pflegegrad 4 und 5 -> 1 mal pro Vierteljahr
• bei Pflegegrad 2 bis 5 kann ein Beratungsbesuch freiwillig in Anspruch genommen werden, trotz laufenden Besuchen des Pflegedienstes
• der Beratungseinsatz dient zur Information, Beratung und Aufklärung rund um die Pflege aller Angehörigen und Pflegebedürftigen
Grundpflege (SGB XI Leistungen)
• kleine und große Körperpflege
• An- und Auskleiden
• Mobilisation
• Lagern
• Hilfe bei Ausscheidung
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• und vieles mehr…
Behandlungspflege (SGB V Leistungen)
• Behandlungspflege (SGB V Leistungen)
• Blutzuckermessung
• subkutane Injektionen (z.B. Insulingabe)
• Blutdruckmessen
• Wundversorgung
• Medikamente richten / verabreichen
• Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen / Kompressionsverbände An- und
Ablegen
Hauswirtschaftliche Versorgung
• Einkaufen
• Putzen
• Wäsche waschen
• Staubsaugen
• Zubereiten der Mahlzeiten
• und reichlich mehr…
Betreuungsleistungen
• Stundenweise Betreuung und Beschäftigung zu Hause
• Spaziergänge
• Begleitung zu Ärzten, Behörden und Therapeuten, Übersetzungen
• und Andere…
Rund um die Einstufung (Pflegegrad)
• Unterstützung und Hilfestellung bei Pflegegradbeantragung, Höherstufungen und Widersprüchen
• Begleitung bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst
Es gibt noch reichlich weitere Leistungen die hier nicht aufgelistet wurden, denn die Leistungen werden immer individuell und gemeinsam mit dem Patienten / Angehörigen besprochen und geplant.
Wir sind für alle Kassen und Sozialämter zugelassen!